Kieferorthopädie & Kieferchirurgie in Ihrer Fachzahnarztpraxis in Neumarkt und Berching


Eine ausgeprägte Kieferfehlstellung beeinträchtigt Ihre Lebensqualität und kann einen chirurgischen Eingriff notwendig machen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Behandlung.

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Wann Kieferorthopädie & Kieferchirurgie sinnvoll sind

Ist die Kieferfehlstellung so ausgeprägt, dass sie das kieferorthopädische Behandlungsspektrum übersteigt, wird bei betroffenen Patienten nach Wachstumsabschluss (ca. 18. Lebensjahr) begleitend ein kieferchirurgischer Eingriff erforderlich. Ursächlich können eine angeborene oder eine im Wachstum erworbene extreme Fehllage von Oberkiefer und/oder Unterkiefer sein.

Solche operativen Einstellungen der Kiefer sind meist erst nach Wachstumsabschluss sinnvoll, da sonst eine unerwünschte und erneute Veränderung der Bisslage über die Zeit des Restwachstums droht (= Rezidiv). Ein derartig kombiniertes Behandlungskonzept richtet sich daher in der Regel an erwachsene Patienten.

Dieser kombinierte Behandlungsansatz bedarf einer gesonderten gemeinsamen Planung mit dem Kieferchirurgen, der letztlich den operativen Eingriff durchführt. Über die letzten 20 Jahre haben wir dabei eng und sehr erfolgreich mit der Praxis Professor Lindorf in Nürnberg zusammengearbeitet.

Ablauf der Kieferchirurgie

In der Regel werden vor der Operation die Zahnbögen kieferorthopädisch ausgeformt. Sind die Zähne im Oberkiefer und Unterkiefer zueinander harmonisiert, findet in einem zweiten Schritt die Operation zur Korrektur der Kieferfehlstellung statt: Ober- und/ oder Unterkiefer werden in eine korrekte Lagebeziehung zueinander gebracht.

Nach diesem chirurgischen Eingriff, der mit einem kurzen stationären Aufenthalt zur Nachsorge verbunden ist, verbleibt die kieferorthopädische Apparatur noch einige Zeit, um das Operationsergebnis zu stabilisieren und die Verzahnung zu optimieren. Prinzipiell bleiben den Patienten durch einen solchen Eingriff keine sichtbaren Narben, da die Operation im Mund erfolgt.

Bei gesetzlich und privat versicherten Patienten übernehmen in diesen Fällen deren Krankenkassen die anfallenden Kosten auch nach dem 18. Lebensjahr. Ein entsprechender Antrag wird im Vorfeld zur Abklärung der Kostenübernahme von uns immer gestellt.

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